9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Wellnessurlaub.com unter:
Tel.: +49 (0)69 405885-54, per Mail unter info@wellnessurlaub.com. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.2 Wellnessurlaub.com kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Wellnessurlaub.com innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.
9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt kündigen, haben Sie Wellnessurlaub.com zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Wellnessurlaub.com verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Wellnessurlaub.com erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Wellnessurlaub.com anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Wellnessurlaub.com auszusprechen.
9.5 Bei Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Wellnessurlaub.com unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).
9.6 Die Teilnahme an den von Wellnessurlaub.com angebotenen Reisen, insbesondere solchen mit gesundheitsfördernden, therapeutischen oder ayurvedischen Inhalten, setzt die uneingeschränkte körperliche und geistige Kur- und Reisefähigkeit der Reisenden voraus. Der Kunde ist verpflichtet, vor Reiseantritt ggf. unter ärztlicher Rücksprache zu prüfen, ob Kontraindikationen vorliegen, und etwaige relevante Vorerkrankungen sowie Einschränkungen Fit Reisen aktiv mitzuteilen. Werden Anwendungen vor Ort aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen und lagen dem Veranstalter dazu bei Buchung keine konkreten Informationen vor, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
9.7 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten) oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Wellnessurlaub.com vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.
9.8 Sie haben Wellnessurlaub.com zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Wellnessurlaub.com genannten Frist erhalten haben.