Mit dem 1. August wurde die Einstufung der Risikogebiete vom RKI geändert. Die Bezeichnung "einfaches" Risikogebiet gibt es in der Form nicht mehr, es wird dagegen zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebiet unterschieden.
Urlaub trotz Reisewarnung
Trotz Reisewarnung ist eine Reise bei uns möglich.
Reisevorbereitung
Einige Zielgebiete verlangen bei Einreise ins Urlaubsland oder bereits am Flughafen die Vorlage eines negatives PCR-Testergebnisses, das in der Regel nicht älter als 48 - 72 Std. sein darf. Teilweise sind auch die Antigen-Schnelltests ausreichend. Für die aktuellen Gültigkeitszeiträume schauen Sie am besten auf die Seiten des jeweiligen Auswärtigen Amtes.
Impf- und Genesungszertifikate werden häufig anerkannt, es kann jedoch trotzdem ein negatives Testergebnis für Geimpfte und Genesene notwendig sein.
Bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte zusätzlich bei Ihrer Airline, ob Testpflichten bestehen.
Reisende sind selbst dafür verantwortlich sich rechtzeitig testen zu lassen. Ein solcher PCR-Test ist an den bekannten Stellen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Testzentren, o.ä. möglich. Sie haben einen Flug gebucht? Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Airline, ob eventuelle Tests notwendig sind.
Prüfen Sie zudem, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch Behandlungen im Rahmen von Covid-19 abdeckt.
Stellen Sie sich darauf ein, dass in vielen Ländern und Hotels weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist. Setzen Sie Masken daher auf Ihre Packliste.
(Digitale) Reiseanmeldung
In vielen Destinationen ist die Anmeldung der Reise bereits vor Ankunft erforderlich. Diese kann entweder digital oder durch das Ausfüllen einer Gesundheitskarte, z.B. beim Check-in am Flughafen, erfolgen. Drucken Sie sich die ausgefüllte Anmeldung aus und führen Sie diese bei Reiseantritt mit. In einigen Ländern ist dies ohnehin eine Vorgabe zur Einreise.
Fliegen in Zeiten von Corona
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise, ob die von Ihnen gebuchte Airline negative Testnachweise zur Beförderung verlangt.
Um das Fliegen so sicher wie möglich zu machen, haben die Fluggesellschaften Hygienekonzepte nach sehr hohem Standard erarbeitet. Hochwirksame Luftfiltersysteme erzeugen einen sehr schnellen Luftaustausch. Zudem strömt die Luft in den Flugzeugen stets von oben nach unten, um die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren.
Zusätzlich zur allgemeinen Maskenpflicht empfiehlt Wellnessurlaub.com das Tragen eine FFP2-Maske ohne Atemventil während des gesamten Flugs. Hierdurch werden nicht nur andere Reisende geschützt, sondern die Filterfunktion der FFP2-Maske filtert laut Prüfnorm bei korrektem gebrauch 94% der NaCl-Prüfaerosole.
Verhalten am Urlaubsort
In jedem Land gibt es unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Es wird empfohlen, sich auch im Urlaub zu jeder Zeit bestmöglich an die AHA+L+A Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Räume lüften und Warn-App nutzen) zu halten. In einigen Destinationen kann das Nutzen der jeweiligen Corona-Warn-App des Landes zudem Voraussetzung für einen Aufenthalt im Land sein.
Rückreise nach Deutschland
Grundsätzlich wird zwischen der Rückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet unterschieden.
Von jedem Reiserückkehrer bei Einreise nach Deutschland ist ein negatives Testergebnis oder Impf-/Genesungs-Nachweis vorausgesetzt. Diese Vorgabe gilt für alle Verkehrsmittel.
Eine digitale Anmeldung vor Einreise zurück nach Deutschland ist für Reisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten weiterhin notwendig.
Hochrisikogebiet:
Die obligatorische Quarantäne nach Rückreise dauert 10 Tage und kann nach 5 Tagen durch ein negatives Testergebnis beendet werden. Bereits geimpfte oder genesene Reisende sind von der Quarantäne befreit.
Virusvariantengebiet:
Hier gilt weiterhin die obligatorische Quarantäne von 14 Tagen für jeden Reisenden.
Eine ständig aktualisierte Übersicht der aktuellen Risikogebiete finden Sie auf der Seite vom Robert-Koch-Institut.
Flugreisen:
Reiserückkehrer müssen bereits vor Abflug ein negatives Testergebnis bei der Airline vorlegen. Dieses darf nicht älter sein als 48 Std. (Antigen-Test) bzw. 72 Std. (PCR-Test) und ist vom Fluggast selbst zu zahlen. Hier gilt der Zeitpunkt der Abstrichentnahme. Ohne Testergebnis ist eine Beförderung nicht möglich. Bereits geimpfte und genesene Personen sind von deutscher Seite her von der Testpflicht ausgenommen (Ausnahme Virusvariantengebiet, hier ist ein Test weiterhin erforderlich), es kann jedoch sein, dass die jeweilige Fluggesellschaft dennoch einen Test sehen möchte.